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Das "Gesetz zur weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements" tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007
in Kraft. Das Spendenrecht wird zukünftig großzügiger geregelt
und Ihr Engagement stärker als bisher vom Staat "belohnt".
Das Gesetz bringt u. a. folgende Verbesserungen:
- Vereinheitlichung und Anhebung der
Höchstgrenzen für den Spendenabzug
- von bisher 5% (zur Förderung
kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke) bzw. 10 %
(für mildtätige, wissenschaftliche und als besonders
förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke) des Gesamtbetrages der
Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) auf 20 % für
alle förderungswürdigen Zwecke
oder
- von bisher zwei auf vier Promille der
Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten
Löhne und Gehälter.
- Verdoppelung der Umsatzgrenze für den
Spendenabzug.
- Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und
Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen
Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür Einführung
eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags.
- Erleichterter Spendennachweis bis 200
.
- Spenden in den Vermögensstock einer
Stiftung sind auf einen Betrag von 1 Million angehoben
worden und können wie bisher innerhalb von 10 Jahren als Sonderausgabe
steuerlich geltend gemacht werden.
Details vom
Bundesministerium für Finanzen und dem
Bundesverband Deutscher Stiftungen |